FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ihr Antrag wird umgehend von uns bearbeitet und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erfahrungsgemäß erhalten Sie Ihren vorläufigen Sozialversicherungsausweis innerhalb von 7 bis 14 Werktagen. Das offizielle Dokument von der Rentenversicherung folgt in der Regel etwa eine Woche später.

Unser digitaler Assistent führt Sie durch die einzelnen Seiten der Formulare. Bei Fragen greift der Assistent ein und schlägt entsprechende Antwortmöglichkeiten vor oder erklärt den Antrag. Abschließend prüfen wir Ihre Eingaben auf Vollständigkeit. Sobald alle Eingaben abgeschlossen sind, stellen wir die Dokumente zusammen. Anschließend senden wir die ausgefüllten Unterlagen an die Krankenkasse.

Der Ausweis enthält folgende Informationen:

  1. Ihre Versicherungsnummer
  2. Ihren Nachnamen, Vornamen und Geburtsnamen
  3. das Ausstellungsdatum

Die Versicherungsnummer setzt sich wie folgt zusammen:

  1. der Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers
  2. Ihrem Geburtsdatum dem ersten Buchstaben
  3. Ihres Nachnamens
  4. einer Seriennummer
  5. der Prüfziffer

Wichtig: Überprüfen Sie bitte, nach Erhalt Ihres Versicherungsnachweises, ob alle Ihre persönlichen Daten sowohl im Nachweis als auch innerhalb der Versicherungsnummer korrekt sind.

Insbesondere die Versicherungsnummer ist von großer Bedeutung. Sie dient der eindeutigen Identifikation innerhalb des Sozialversicherungssystems. Diese Nummer wird beispielsweise benötigt, wenn Sie Kontakt zur Deutschen

Rentenversicherung aufnehmen. Auch für die Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung ist die Versicherungsnummer erforderlich. Bewahren Sie daher Ihren Sozialversicherungsausweis sicher auf.

Früher war es für Beschäftigte in bestimmten Branchen verpflichtend, den Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen.

Diese Mitführungspflicht ist jedoch abgeschafft worden. Stattdessen gilt jetzt eine allgemeine Ausweispflicht, die entweder durch einen Personalausweis, Pass oder einen gleichwertigen Ausweis erfüllt werden kann. Diese Regelung gilt für die folgenden Branchen:

  • Baugewerbe
  • Gastgewerbe und Beherbergung
  • Personenbeförderung
  • Speditions- und Transportgewerbe sowie zugehörige Logistikbereiche
  • Schaustellergewerbe
  • Fleischindustrie

pages.faq.faq_list.5.description

Ist Ihre Frage nicht dabei?

Sehen Sie sich alle häufig gestellten Fragen an oder kontaktieren Sie uns direkt

Über uns

Dank unserer umfangreichen Erfahrung in der Abwicklung deutscher Online-Prozesse vereinfachen wir den Antrag Ihres Sozialversicherungsausweises, um Ihnen maximalen Komfort zu bieten.


© 2025 Der Sozialversicherungsausweis. Alle Rechte vorbehalten.